Pauschalförderung für Selbsthilfgruppen bis 31.1.2025 zu beantragen
Die Krankenkassen fördern die Arbeit der Selbsthilfegruppen mit pauschalen Zuschüssen (für Raum-und Sachkosten, Technik, …) sowie bei konkreten Vorhaben mit Projektmitteln.
Die Unterlagen für die Pauschalförderung sind ab sofort verfügbar. Bestehende Selbsthilfegruppen müssen ihren Antrag auf Pauschalförderung bis zum 31.01.2025 dort stellen. Im Jahr 2025 neu gegründete Gruppen können bis 1.9.2025 ihren Antrag stellen.
Nähere Informationen dazu auf unserer Themenseite: Förderung von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen durch Krankenkassen
[veröffentlicht am 12.12.24]