Förderung von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen durch Krankenkassen
.
PAUSCHALFÖRDERUNG
Restmittel aus Pauschalförderung 2025 nach 2026 übertragen
Sollten Selbsthilfegruppen in 2025 Fördermittel aus der Pauschalförderung nicht vollständig verbraucht haben, tragen diese die Höhe der nicht verausgabten Restmittel im Verwendungsnachweis für 2026 ein. Diese Restmittel werden im Folgejahr verrechnet. Eine Verrechnung ist jedoch nur möglich, wenn ein Pauschalantrag für 2026 gestellt wird.
Wird keine Pauschalförderung für 2026 beantragt, wird die ARGE MV die Restmittel zurückfordern!
.
Kassenartenübergeifende Pauschalförderung 2026
Diese Fördermittel sind pauschale Zuschüsse (für Raum- und Sachkosten, Technik, …). Mit diesen fördern die Krankenkassen und ihre Verbände neben anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen die Strukturen der Selbsthilfe. Die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern haben eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet. Ab 2020 gilt, dass mindestens 70 % der Fördermittel in diese Art der Förderung geht.
Bei der Beantragung pauschaler Fördermittel ist nur ein Förderantrag an die jeweils zuständige Krankenkasse oder Krankenkassenverband zu richten. Ab 2026 wurde Mecklenburg-Vorpommern dazu in 4 Regionen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. Für jede Region ist eine federführende Krankenkasse für die Antragsannahme zuständig. Der Antrag muss an die Krankenkasse gesendet werden, die für die Region des Wohnortes des Gruppenleiters/ der Gruppenleiterin zuständig ist, egal, wo sich die Gruppe trifft oder woher der Großteil der Gruppenmitglieder kommt.
Bestehende Selbsthilfegruppen müssen ihren Antrag auf Pauschalförderung bis zum 31.01.2026 (Stempel Posteingang bei der Krankenkasse) dort stellen. Im Jahr 2026 neu gegründete Gruppen können bis 1.9.2026 ihren Antrag stellen.
- Hinweise zur Antragstellung bei der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern 2026: Hinweise zur Pauschalförderung 2026 (PDF)
- Anträge für Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen 2026: Antrag Pauschalförderung MV 2026 (PDF)
- Umwidmungsantrag, sollten für 2026 bewilligte Gelder anders als geplant verwendet werden, kann dies beantragt werden: Umwidmungsantrag 2026 (PDF)
.
.
PROJEKTFÖRDERUNG
Krankenkassenindividuelle Projektförderung 2026
Die Krankenkassen unterstützen hier besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind. Es werden solche Aktivitäten gefördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen (Selbsthilfetage, Fachvorträge…). Der Antrag ist bei der jeweiligen Krankenkasse im Verlauf des Jahres 2026 zu stellen. Es gibt keine Antragsfrist.
Ab 2020 werden maximal 30 % der Fördermittel für diese Art der Förderung zur Verfügung gestellt. Eine frühzeitige Antragsstellung ist ratsam und ein größerer Förderbedarf sollte ebenfalls frühzeitig angezeigt werden.
- Fördernde Krankenkassen: Übersicht über projekt-fördernde Krankenkassen in MV 2026: Übersicht Krankenkassen 2026 (PDF)
- Antrag bei der AOK für Projektförderung von SHGn 2026: Projektantrag AOK 2026 (PDF) und Merkblatt zum Projektantrag bei der AOK Nordost 2026 (PDF)
- für BKK: Übersicht über alle BKKen und die jeweiligen Ansprechpersonen, an die sich Selbsthilfegruppen aus MV mit Ihren Anträgen zur krankenkassenindividuellen Projektförderung wenden können, können bei Frau Turnau unter 0152-288 760 19 bzw. gesundheitbkk-nordwest.de angefordert werden. Der BKK Landesverband NORDWEST ist keine Krankenkasse, sondern ein Krankenkassenverband. Daher sind die Projektanträge bei den einzelnen BKKen und nicht beim BKK Landesverband NORDWEST zu stellen.
.
.
Leitfaden der Selbsthilfeförderung ab 2026
Die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe beschreiben Inhalte und Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen (Bundes-, Landes- und Ortsebene) und tragen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis bei. Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen weiterentwickelt.
In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen wurden die Fördergrundsätze („Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“) 2025 überarbeitet.
Der angepasste Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gilt ab dem 1. Januar 2026 in der Fassung vom 16. Juni 2025.
Der Leitfaden stellt eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die örtlichen Krankenkassen dar. Das Ergebnis der Umsetzung in MV ist den Anträgen oben auf dieser Seite zu entnehmen.
